Kosten & Tarife
Die Kosten für die Bewohnerin/den Bewohner setzen sich aus der sogenannten Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag zusammen. Die Hotelkomponente beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und Grundbetreuung.
Der Pflegezuschlag ergibt sich aus der jeweiligen Pflegestufe. Der Pflegezuschlag ist höher als das Pflegegeld, weil der Aufwand für die Pflegeleistungen mit dem Pflegegeld nicht vollständig abgedeckt ist.
Sollte sich die Pflegestufe ändern, bitten wir Sie, dies der Heimleitung umgehend mitzuteilen und eine Kopie des entsprechenden Bescheides vorzulegen.
Aktuelle Tagsätze LPZ Bad Radkersburg
Pflegestufe |
Hotelkomponente (EUR) |
Pflegezuschlag (EUR) |
Tagsatz (EUR) exkl. 10% Ust. |
---|---|---|---|
1 |
76,90 |
20,99 |
97,89 |
2 |
76,90 |
33,44 |
110,34 |
3 |
76,90 |
53,67 |
130,57 |
4 |
76,90 |
81,99 |
158,89 |
5 |
76,90 |
100,88 |
177,78 |
6 |
76,90 |
117,54 |
194,44 |
7 |
76,90 |
124,48 |
201,38 |
gültig ab 01.01.2024 |
Aktuelle Tagsätze LPZ Bad Radkersburg (Gültig ab 01.01.2024)
Pflegestufe 1
- 76,90 € Hotelkomponente
- 20,99 € Pflegezuschlag
- 97,89 € Tagsatz
- 107,68 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 2
- 76,90 € Hotelkomponente
- 33,44 € Pflegezuschlag
- 110,34 € Tagsatz
- 121,37 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 3
- 76,90 € Hotelkomponente
- 53,67 € Pflegezuschlag
- 130,57 € Tagsatz
- 143,63 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 4
- 76,90 € Hotelkomponente
- 81,99 € Pflegezuschlag
- 158,89 € Tagsatz
- 174,78 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 5
- 76,90 € Hotelkomponente
- 100,88 € Pflegezuschlag
- 177,78 € Tagsatz
- 195,56 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 6
- 76,90 € Hotelkomponente
- 117,54 € Pflegezuschlag
- 194,44 € Tagsatz
- 213,88 € Tagsatz inkl. 10% USt
Pflegestufe 7
- 76,90 € Hotelkomponente
- 124,48 € Pflegezuschlag
- 201,38 € Tagsatz
- 221,52 € Tagsatz inkl. 10% USt
Die aktuellen Tarife finden Sie auch auf unserem Informationsblatt zur Aufnahme
Zusatzleistungen und Zuschläge
Zusatzleistungen sind Leistungen, die nicht in der Hotelkomponente und dem Pflegezuschlag enthalten sind, wie zum Beispiel Apotheken- und Drogerieartikel, Friseur, Fußpflege oder Physiotherapie. Diese Leistungen werden gesondert vereinbart und abgerechnet.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Einzelzimmer, daher wird ein Einzelzimmerzuschlag von bis zu 8 Euro (exkl. 10% Mwst.) pro Tag verrechnet. Für HilfeempfängerInnen bei Bezug einer Mindestpension dürfen höchstens 5,50 Euro (exkl. 10% Mwst.) pro Tag verrechnet werden.
Ausnahme: Einer Bewohnerin/einem Bewohner ohne eigenen Pensionsanspruch darf der Einzelzimmerzuschlag nicht verrechnet werden, wenn die Person Sozialhilfe bezieht und ein Einbettzimmer auf Grund eines begründeten Bedarfs zur Verfügung zu stellen ist.
Häufige Fragen
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Mehr Informationen zum Thema Kosten finden sie im Heimstatut des LPZ Bad Radkersburg. Außerdem steht Ihnen auch unsere Kollegin Frau Hildegard Knoller bei Fragen und Unklarheiten gerne zur Verfügung:
Frau
Hildegard Knoller
Telefon: + 43 (3476) 2291-7211
Fax: + 43 (3476) 2291-7209
E-Mail: hildegard.knoller@kages.at